Judith Goetz

Abtreibungsdiskurse

Abtreibung im Kontext gesellschaftlicher Debatten

Abtreibung gehört, wie Luc Boltanski anmerkt, noch heute zu den umstrittenen Fragen unserer Gesellschaft. Während Staat und Kirche nach wie vor das (Selbstbestimmungs-)Recht auf Abtreibung zu untergraben versuchen, indem Föten als gleichwertige Rechtssubjekte Frauen gegenübergestellt werden, begnügen sich viele „westliche“ Feministinnen mit der Fristenlösung oder scheuen davor zurück, sich mit den reproduktiven Fähigkeiten des weiblichen Körpers auseinanderzusetzen. Im Folgenden sollen nicht nur einige Eckpfeiler hegemonialer Abtreibungsdiskurse nachgezeichnet, sondern vor allem die Notwendigkeit verdeutlicht werden, sich aus der Perspektive neuerer feministischer Ansätze dem Thema Abtreibung zu nähern und die damit verbundenen gesellschaftlichen Implikationen zu kritisieren.

Legale Verbesserung vs. Moralische Legitimation

Abtreibungsverbote und pronatalistische Politiken haben beinahe überall auf der Welt eine lange Tradition. Während in der sogenannten Dritten Welt nur wenige Staaten über liberale Abtreibungsparagraphen in ihren Gesetzbüchern verfügen, wurde in den meisten europäischen Ländern seit einigen Jahren oder Jahrzehnten die Möglichkeit auf einen legalen Abort rechtlich festgeschrieben oder wird zumindest im Sinne der Fristenlösung in den ersten Wochen als „straffrei“ gehandhabt. Dennoch zeigt sich am Thema Abtreibung nach wie vor die paradoxe Situation, dass, obgleich Frauen im 20. Jahrhundert die gleichen BürgerInnenrechte wie Männer bekommen haben, ihnen „in Bezug auf ihre Fortpflanzungsorgane der Bürgerstatus aberkannt ist. Das Eigentum am eigenen Körper, das allererst den männlichen Bürger auszeichnet (…), gilt in dieser Hinsicht nicht für Frauen.“1 So steht die staatlich festgeschriebene und kirchlich propagierte Pflicht zum Austragen eines Kindes zweifellos im Widerspruch zur Selbstbestimmung über den Körper.

Bis heute wird in gesellschaftlichen Diskussionen über Abtreibung das Subjekt Frau dem Objekt Körper gegenübergestellt, über den Kirche und Staat seit geraumer Zeit verhandeln. Das eigentliche Objekt der heutigen Abtreibungsdebatten ist jedoch der sogenannte Fötus, der dann in den Diskussionen mit einem vermeintlichen Wert und Leben bestückt wird. Wie sich dieser Lebensanspruch manifestieren konnte und dieser Fötus „beseelt“ wurde, wird jedoch kaum noch hinterfragt. Vielmehr erhält der Fötus den Status eines Rechtssubjekts2 und wird zum öffentlichen Fötus, der von Staat und Kirche geschützt werden muss. Es zeigt sich, wie die Körperhistorikerin und Soziologin Barbara Duden betont, „dass der intrauterine Fötus, von dem heute alle sprechen, nicht ein Geschöpf Gottes oder der „Natur“, sondern der modernen Gesellschaft ist.“3 Gerade in den Diskursen rund um Abtreibung hat der Terminus „Leben“ in den letzten Jahrzehnten eine Umdeutung erfahren, die mit der Umwertung der Frau als Versorgungssystem für den Fötus einhergeht4 und diesen mit Menschenwürde ausstattet. So scheint es, als besäße der Embryo bereits Rechte als eigener Körper, „die nicht etwa die Rechte der werdenden Mütter vergrößern, sondern verringern, wenn nicht aufheben, z.B. wenn die Mutter als „feindliche Umwelt“ des Embryos deklariert wird.“5

In der gesellschaftlichen Auseinandersetzung mit Abtreibung stoßen emanzipierte Frauenrechtlerinnen aber nicht nur auf staatliche Vorschriften, sondern vor allem auch auf moralische Bewertung, die ein Zeugnis für den andauernden Einfluss der Kirchen liefern. So hat der Kampf für und gegen den legalen Schwangerschaftsabbruch auch zwei bedeutende „soziale“ Bewegungen gestärkt: die Frauenbewegung einerseits und die Christlichen Rechten bzw. AbtreibungsgegnerInnen andererseits. Gerade in diesen immer wieder aufflammenden Diskussionen zeigt sich, dass selbst die rechtlichen Verbesserungen keinesfalls mit einer moralischen Legitimation des Frauenrechts einhergegangen sind und Frauen selbst dann, wenn sie legal abtreiben, gesellschaftlich um das moralische Recht noch immer kämpfen müssen.

Abtreibung ohne Subjekt

Das Recht auf Abtreibung gehörte nicht nur zu den zentralen Forderungen der zweiten Frauenbewegung, sondern auch die Liberalisierung der restriktiven Gesetze zählt zu ihren bedeutsamsten Errungenschaften. Trotzdem ist es zumindest in den sogenannten westlichen Ländern auch innerhalb der feministischen Debatten um das Thema eher ruhig geworden, und der Kampf um das Recht auf Abtreibung macht kaum noch einen zwingenden zentralen Referenzpunkt aus. Vielmehr lässt sich ein Generationswechsel verzeichnen, dessen thematische und analytische Hintergründe den Bezug auf Schwangerschaft verkomplizieren und dadurch auch gerne negieren, nicht zuletzt weil das dazugehörige Subjekt verloren gegangen ist. Machte in den 1970ern das Recht auf reproduktive Selbstbestimmung noch einen bedeutenden Bestandteil feministischer Politik aus, scheint es in Zeiten des sogenannten Postfeminismus, im Rahmen dessen sowohl das biologische Geschlecht (sex) wie auch das soziale Geschlecht (gender) als gesellschaftliche Konstrukte angesehen werden, schwierig, sich dem weiblichen Körper samt seiner reproduktiven Fähigkeiten zu nähern. Für Butler, die wohl wichtigste Vertreterin des Postfeminismus (u.a. Gender Trouble. Feminism and the Subversion of Identity, 1990 und Bodies That Matter, 1994) ist nicht nur „Geschlecht“ ein performatives Modell, das sich durch Wiederholung und Ausschluss konstituiert, sondern auch Materie, die Butler zufolge immer etwas zu Materie Gewordenes ist und der Anschein von Festigkeit, Oberfläche und Dauer ein Effekt von Macht. Die Materialität des biologischen Geschlechts (sex) selbst erscheint für sie ebenfalls als eine kulturelle Norm, die die Materialisierung von Körpern regiert. Barbara Duden, die sich seit geraumer Zeit mit Körpergeschichte und gesellschaftlicher Instrumentalisierung der entkörperten Frau auseinandersetzt, kritisiert in ihrem Text „Frauen ohne Unterleib“6 Butler in Bezug auf die Entkörperung der Frauen und die Enthistorisierung von Körpergeschichte. Judith Butler, so Duden, schaffe ein postuterines Konstrukt, das aus dem „phantomatischen Produkt neuer Subjektivität“ zu „der entkörperten Frau“7 führe. In Butlers Schriften entstehe „die von Verkörperung von Theorie entkörperte Frau“.8 So zeigt sich, dass als zweitrangig angesehene „Probleme“ wie Schwangerschaftsabbruch durchaus zu theoretischen Komplikationen führen können und in postmodernen Diskursen gerne ausgespart bleiben. Andererseits läuft auch die Kritik an Butler Gefahr, erneut in essentialistische Konzepte zu verfallen. So stellt sich auch in Bezug auf Duden die Frage nach der Notwendigkeit, den Subjektstatus von Frauen an ihre Gebärmutter zu knüpfen, um Butlers Körperkonzept und Fremdbestimmung zu kritisieren, und so erneut auf biologistische Denkmuster zurückzugreifen, die in den letzten Jahrzehnten durch feministische Kritik daran zunehmend überwunden scheinen. Gleichzeitig bedarf es keiner „entkörperten“ Frau, um reglementierende Geschlechter- und Körperpolitik und gesellschaftliche Machtmechanismen aufzuzeigen.

Gerade die nähere Betrachtung der Diskurse über Abtreibung bietet sich nicht nur dafür an, biologistisch argumentierte Weiblichkeitsvorstellungen oder patriarchale Strukturen zu hinterfragen, sondern auch, um körperliche Selbstbestimmung, Körper- und Lustpolitiken zu diskutieren und auf ihren gesellschaftlich konstruierten Charakter zu verweisen. So geht es auch darum, auf diese normierenden und definierenden Diskurse über Abtreibung einzuwirken, da sie nicht nur höchst bedenklich und kritisierenswert erscheinen, sondern auch festlegen, ob von „Regulierung“ der Menstruation die Rede ist oder von der Tötung von Kindern. Sie verunmöglichen gleichsam oftmals auch eine fruchtbare Auseinandersetzung mit dem Thema. So kann eine zufriedenstellende Debatte über Abtreibung nur geführt werden, wenn 1) Frauen sowie die mit Schwangerschaft verbundenen Prozesse nicht psychologisiert werden, 2) die mit Schwangerschaft und Abtreibung verbundenen Gefühle nicht naturalisiert werden (weder Mutterschaftsgefühle noch schlechtes Gewissen sind natürlich, sondern ganz klar gesellschaftlich bedingt) und 3) reproduktive Rechte und Frauenrechte nicht mit der Diskussion über „moralische“ oder „ethische“ Themen verwechselt werden. „Denn so lange das moralische Recht auf Abtreibung noch nicht gewonnen ist, wird es AbtreibungsgegnerInnen – welche Motivation sie auch immer haben – immer wieder gelingen, das gesetzliche Recht auf Abtreibung zu untergraben.“9

  1. Haug, Frigga: Abtribungskampagnen. Eintrag in: dies. (Hrsg.): Historisch-kritisches Wörterbuch des Feminismus. 2003, S. 1. 

  2. Duden, Barbara: Von der Kindsregung zum Fötenfernsehen. In: Enigl, Marianne/ Perthold, Sabine (Hrsg.): Der weibliche Körper als Schlachtfeld: Neue Beiträge zur Abtreibungsdiskussion. Wien 1993. S. 31 f. 

  3. Ebd., S. 13. 

  4. Haug, Frigga: Abtribungskampagnen. Eintrag in: dies. (Hrsg.): Historisch-kritisches Wörterbuch des Feminismus. 2003, S. 5. 

  5. Werlhof, Claudia von: Der Leerkörer. In: Enigl, Marianne/ Perthold, Sabine (Hrsg.): Der weibliche Körper als Schlachtfeld: Neue Beiträge zur Abtreibungsdiskussion. Wien 1993. S. 53 f. 

  6. Duden, Barbara: Die Frau ohne Unterleib: Zu Judith Butlers Entkörperung. Ein Zeitdokument. In: Feministische Studien 11 (2), 1993. 

  7. Ebd. S. 26. 

  8. Ebd. S. 27. 

  9. Diehl, Sarah (Hrsg.): Deproduktion: Schwangerschaftsabbruch im internationalen Kontext, Aschaffenburg 2007. S. 19. 

Judith Goetz lebt in Wien und studiert Vergleichende Literaturwissenschaft und Politikwissenschaft

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