Andrea Trumann

Das Bedürfnis nach Gleichheit

Eine Kritik der bürgerlichen Frauenbewegung

„Ich habe lange Widerstand geleistet. Die Illusion genährt, dass ich dem Schicksal meiner Mutter entkommen könnte, indem ich mich nicht an die Normen der Ehe anpasste. Mein Versuch, mich individuell zu emanzipieren, musste misslingen. Nicht stark genug, um Karrierefrau zu werden, herabzusehen auf andere Frauen, Leben ohne Wärme. Die Wahl zwischen Hausfrau und freier Frau, die Wahl zwischen zwei unwirklichen Idealen. Ich bin nicht mehr bereit, den hohen Preis zu zahlen, den Verlust meines eigenen Ichs, der auf fast jeder Ehe steht. Aber ich bin noch nicht stark genug, mich auf den Beinen zu halten, als Freiwild in einer von Männern beherrschten Gesellschaft. Ich bin wehrlos gegen die Kälte, die Gefühlsarmut, die Scheinprogressivität von Wegwerfbe- ziehungen.“1

Anja Meulenbelt, zu ihrer Zeit bekannte niederländische Feministin und Kommunistin, bringt ihre Situation Anfang der Siebziger Jahre mit ein paar Sätzen auf den Punkt: Die Emanzipation der Frau war so weit fortgeschritten, dass Frauen nicht mehr notwendigerweise Hausfrauen werden mussten. Die Frauen hatten jetzt die Wahl. Doch diese stellte sich als Wahl zwischen Pest und Cholera oder eben zwischen Beruf und Familie heraus. Was sich in den Erfahrungen von Anja Meulenbelt widerspiegelt, sind, abstrakt ausgedrückt, die für die bürgerliche Gesellschaft konstitutiven Trennungen zwischen Produktion und Reproduktion sowie zwischen Öffentlichkeit und Privatsphäre, die für die Frauen Ende der Sechziger, Anfang der Siebziger kaum mehr auszuhalten waren, ließ sie ihnen doch nur die traurige Wahl zwischen Beruf und Einsamkeit auf der einen Seite und dem Hausfrauen-Dasein und den damit einhergehenden fehlenden Entwicklungsmöglichkeiten auf der anderen Seite.

Die Frauen hatten jetzt die Wahl. Doch diese stellte sich als Wahl zwischen Pest und Cholera oder eben zwischen Beruf und Familie heraus.

Die Geschichte von Anja Meulenbelt wirkt erstaunlich modern. Verallgemeinert haben sich für Frauen die Wahlmöglichkeiten: Sie können ohne große Probleme kinderlos oder ohne Mann leben, unverheiratet zusammen zu leben ist auch möglich und allein erziehend zu sein hat nichts mehr mit dem Schicksalsschlag gemeinsam, der Stoff vieler Romane wurde. Es ist nicht mehr einer kleinen Anzahl von Kommunistinnen vorbehalten sich für die Selbstentfaltung und Unabhängigkeit vom Mann zu entscheiden. Die Gleichberechtigung der Frauen hat sich mehr oder weniger durchgesetzt, solange sie keine Kinder haben. Jedoch ist es trotz der vielen Wahlmöglichkeiten immer noch so: sobald Frauen Kinder bekommen, fallen sie, wie von Geisterhand, wieder in die alten Rollenbilder zurück, und Alleinerziehende sind immer noch genauso hoffnungslos überfordert wie damals Anja Meulenbelt. Die Gründe für ein Wiederaufleben der Frauenbewegung sind also nach wie vor gegeben, auch wenn das heute kaum irgendjemanden interessiert.

Die institutionalisierte Frauenbewegung reagiert bis heute auf die nach wie vor vorherrschende Ungleichheit mit der alten Forderung nach Gleichheit. Die ungleiche Bezahlung von Jobs soll z.B. aufgehoben werden. Der neueste Versuch, gleichwohl auch schon ein wenig in die Jahre gekommen, ist Gendermainstreaming. Hier wird nicht einfach naiv die Gleichheit proklamiert, sondern die realen Unterschiede der Geschlechter, vornehmlich also die Mutterschaft mitbedacht, und es wird sich dementsprechend der Gleichheit in der Differenz verschrieben. Dass dieses Streben notwendig scheitern muss, darum soll es im Folgenden gehen. Warum die in der bürgerlichen Gesellschaft proklamierte Gleichheit der Menschen Frauen notwendigerweise ausschloss, lässt sich besonders an Rousseau aufzeigen, der die Gründe dafür offen aussprach und dessen Staatsgründungsphilosophie sich weitestgehend durchsetzte.

Rousseaus Bestimmung der Frau in der bürgerlichen Gesellschaft

Für Rousseau war es unmittelbar einsichtig, dass Frauen keine Rechtssubjekte sein können und das hing mit der Bestimmung der Frau als Mutter zusammen. Die Kinderaufzucht verlange von der Frau notwendigerweise andere Charaktereigenschaften, nämlich Geduld und Empathie, als der Mann sie benötige, der in der Welt der ökonomischen Konkurrenz und der Staatsbürgergeschäfte, namentlich des Krieges, bestehen müsse. Ist also das Wesentliche der Frau die Mutterschaft, so ist das Wesentliche für den Mann der Krieg.

„Wenn die Abstände zwischen den Schwangerschaften wirklich so groß wären, wie man voraussetzt, kann eine Frau ohne Gefahr und Risiko so plötzlich und entscheidend ihre Lebensweise ändern? Wird sie heute Amme und morgen Kriegerin sein? Soll sie Anlagen und Neigungen wechseln wie ein Chamäleon die Farben? Kann sie sich ohne Übergang aus dem Schatten der Zurückgezogenheit und den häuslichen Obliegenheiten den Härten von Wind und Wetter aussetzen, den Mühen, Strapazen und Gefahren des Krieges? Kann sie bald ängstlich, bald tapfer, bald zart, bald robust sein?“2

Diese Eigenschaften spricht er nicht der Natur der Frau zu, sondern diese müssen sich viel mehr aufgrund der Funktion der Frau als Mutter entwickeln. Warum diese spezielle Art von kleinem biologischen Verband, dem man den Namen Familie gibt, notwendig sein soll für die Aufzucht der Kinder, dafür gibt Rousseau folgende Gründe an. Wichtigster Grund ist das Eigentum, von dem der Mann sicher sein muss, dass es auch an den richtigen Spross vererbt wird. Ein Bastard, wie uneheliche Kinder hießen, würde nur Zwietracht in die Familie bringen und letztendlich die Familie auflösen. Damit hat er ja auch nicht ganz unrecht: Denn den einzigen Zusammenhang, den die Familie hat, ist die Biologie. Das heißt aber auch umgekehrt: Alles was außerhalb dieses biologischen Zusammenhangs steht, wird als Konkurrenz empfunden. So offenbart sich hier viel mehr als nur ein Gesetz der Vernunft, wie Rousseau es zu sehen glaubt, das Bedürfnis der Männer nach einem Ort außerhalb der Konkurrenz, an dem man sein Erbe sicher weitergeben kann. Dieses außerhalb der Konkurrenz wird in die Biologie hinein projiziert. Im Außen herrscht Konkurrenz und im Inneren herrscht die Liebe. Die Bande der Natur und der Liebe sind die Bande, die diese Wirtschaftseinheit zusammenschweißen und die den Fortgang des Erbes garantieren. Das Erbe ist das Problem, mit dem sich die bürgerliche Gesellschaft herumschlagen muss, solange sie ihre Produktion auf Privateigentum aufbaut und das herrenlose Eigentum ein Affront gegen diese Ordnung ist. Die Familie begründet sich im Privateigentum und würde mit dem Ende des Privateigentums auch aufgelöst werden. So ist heute schon festzustellen, dass sie in ihrer Absolutheit und vollkommenen Sittlichkeit, wie sie bei Rousseau und Hegel als Ideal aufscheint, kaum noch zu finden ist. Die Scheidung ist wieder so leicht, wie Hegel es im Falle der Römer verdammte, und die Patchworkfamilien und Alleinerziehenden sind kein moralisches Problem mehr. Dies könnte darauf zurückzuführen sein, dass das Eigentum, das heute vererbt wird, nicht mehr ein Familienunternehmen ist, sondern höchstens noch aus einem Reihenhaus und ein wenig Angespartem besteht. Da die Gesellschaft zwar immer noch auf Eigentum aufgebaut ist, aber dieses i.d.R. als Aktiengesellschaft organisiert ist, ist die Einheit des Vermögens nicht mehr existenziell und somit hat sich das „substantielle Sein“ (Hegel) der Familie teilweise aufgelöst. Die Notwendigkeit der Familie begründet Rousseau als zweites durch die Notwendigkeit der libidinösen Bindung an den Staat.

„Ich rede von der bürgerlichen Vermischung, die überall die gleichen Verrichtungen, zu den gleichen Arbeiten vereinigt und mit Sicherheit die untragbarsten Missbräuche erzeugt; (…) als ob die Liebe, die man für seinen nächsten fühlt, nicht das Prinzip der Liebe wäre, die man dem Staat schuldet! Als ob das Herz sich nicht durch die kleine Heimat, die Familie, der großen anschlösse! Als ob es nicht der gute Sohn, der gute Vater wäre, der den guten Bürger ausmacht.“3

Im bürgerlichen Staat wird also die Liebe zum Staat nicht unmittelbar erwartet, sondern über die Liebe in der Familie vermittelt. So schafft die bürgerliche Gesellschaft, in der die staatliche Herrschaft verinnerlicht wird, eine viel engere Anbindung an diese als frühere Herrschaftsformen, die allein auf Gewalt und Unterdrückung setzten.

Ist also das Wesentliche der Frau die Mutterschaft, so ist das Wesentliche für den Mann der Krieg.

Die Verschiedenheit der Geschlechter sei ein Werk der Vernunft und nicht des Vorurteils, so Rousseau. Und sicher hat Rousseau insofern Recht, als für das Weiterbestehen der bürgerlichen Gesellschaft die Familie tatsächlich notwendig ist. Dass die Frauen die gleichen Rechte haben sollten, war für diesen Zweck komplett absurd. Denn Menschen- und Bürgerrechte bezogen sich auf den Menschen als Bürger, und nicht auf die vom Mann abhängige Frau, die für eine gelungene Kindererziehung von der öffentlichen Sphäre ausgeschlossen werden musste. Um die richtigen Eigenschaften zu entwickeln, konnte sie gerade nicht in den Krieg ziehen, sondern musste sich auf die häusliche Sphäre begrenzen. Somit ist die bis heute vorherrschende Geschlechterdichotomie aus der Notwendigkeit der Familie herzuleiten, die die für den Kapitalismus konstitutive Trennung von Privatem und Öffentlichem hervorbrachte.45

Trennung Privat – Öffentlich

Dass das Geschlechterverhältnis aus der bürgerlichen Trennung von privater und öffentlicher Sphäre resultiert, ist in der feministischen Theorie häufig beschrieben worden. Diese Trennung ist jedoch nicht so einfach fassbar, wie es im ersten Moment erscheint. Denn wenn man sich die Begriffe Privat und Öffentlich genauer anguckt, dann zerrinnen einem die vermeintlichen Eindeutigkeiten zwischen den Fingern. Denn mit diesen Begriffen war zuallererst gar nicht die Trennung zwischen den den Männern zugeschriebenen Sphären Beruf und Staat und der den Frauen zugeschriebenen Sphäre Familie gemeint, sondern die Trennung zwischen Bourgeois und Citoyen, also eine Trennung innerhalb des männlichen Bürgers selbst. Bourgeois war der Bürger als Privatmann und Citoyen der Bürger als öffentlicher Mensch. Als Privatmann hat er seinen Inter- essen nachzugehen und in der Konkurrenz zu bestehen, als Citoyen wiederum erlässt er Gesetze, die dieses egoistische Eigeninteresse insoweit beschränken, als dass er das Eigentum aller sichern muss. Die nun in der bürgerlichen Gesellschaft propagierte Freiheit und Gleichheit der Menschen implizierte ein bestimmtes Menschenbild, das nicht nur zufällig der historischen Gewordenheit des männlichen Subjekts im sich durchsetzenden Kapitalismus entsprach, nämlich den egoistischen Monaden, die in Konkurrenz zueinander stehen. Die Freiheit ist das Recht des Menschen, all das zu dürfen, was den Rechten eines anderen Menschen nicht schadet, so steht es in der Menschenrechtserklärung und dies ist gleichzeitig mit dem Recht verknüpft, mit seinem Eigentum so umzugehen, wie es einem beliebt. „Die praktische Nutzanwendung des Menschenrechtes der Freiheit ist das Menschenrecht des Privateigentums.”6

Wenn jetzt nun die Frauen auch die Gleichheit fordern, woran zu erkennen ist, ob es sich um eine bürgerliche Frauenbewegung handelt, dann wollen auch sie nichts anderes sein als diese egoistische Monade, wie sie in der Menschenrechtserklärung festgeschrieben worden ist. Da jedoch heute nicht mehr allein diejenigen Staatsbürger sind, die vom Staat angestellt sind oder ein Eigentum besitzen, sondern das Bürgerrecht nun auch für die gilt, die nur ihre Arbeitskraft zu Markte tragen, heißt heute Gleichheit zu fordern, nicht nur das Wahlrecht einzufordern, sondern auch das Recht auf Arbeit. Wenn Frauen z.B. in Gendermainstreamprogrammen die Gleichheit in der Differenz fordern, dann haben sie damit erkannt, dass der Bereich für den sie i.d.R. immer noch zuständig sind, nämlich die Familie, in der abstrakten Forderung nach Gleichheit nicht aufgeht. Denn diese ist noch mal gleichsam abgespalten vom Bourgeois. Denn von einer egoistischen Monade kann ja nur gesprochen werden, wenn nicht daran gedacht wird, dass diese noch ein Anhängsel hat, nämlich die Familie, die ihn wiederum reproduzieren muss.

Zudem muss sich die Frau auch noch in sich selbst teilen und ist jetzt Mann und Frau, Vater und Mutter zugleich.

Aus der Sicht der Frau verschiebt sich so das Verhältnis zwischen Privat und Öffentlich: Hier ist Öffentlichkeit sowohl die Sphäre der Produktion als auch die Sphäre des Staates und der freien Meinungsäußerung, also hier sind Bourgeois und Citoyen beide Teile der Öffentlichkeit, und die Familie ist das davon Abgespaltene. Sie erscheint aus dieser Sicht als das wirklich Private, da die Frau in ihrem Bereich isoliert und nicht einmal durch Tausch mit der Allgemeinheit verbunden ist. Diese Sphärentrennung ist zwar real, aber gleichzeitig auch Schein, weil in der Familie zwar die Privatinteressen verfolgt werden, es aber um das Allgemeine geht, nämlich um die Reproduktion der Gattung, also auch um die Reproduktion von Staatsbürgern, Bourgeois und der Ware Arbeitskraft.

Die Transformation von privater und öffentlicher Sphäre

Rousseau sah die Frau als Mutter und Geliebte für den Mann und jammerte über die elende Vermischung, die die bürgerliche Gesellschaft hervorgebracht hat; ein Widerspruch, der nicht nur einer zwischen Ideal und Sache ist, sondern ein Widerspruch, der in der realen bürgerlichen Gesellschaft selbst zu finden ist. Denn kennzeichnend für die bürgerliche Gesellschaft ist das gleichzeitige Bestehen der Subsumierung aller unter der abstrakten Herrschaft von Staat und Kapital sowie die Ausgrenzung aus dieser. Dem Kapital ist es ja tatsächlich egal, ob es jetzt Männer, Frauen oder Kinder ausbeutet oder aus welchem Land diese Ausgebeuteten kommen, aber es müssen notwendigerweise neue Bürger und Arbeit nachkommen und zwar autoritär strukturierte. Die zwanghafte Freisetzung von Lohnarbeit für bürgerliche Frauen und von politischer Beteiligung für alle Frauen, wie sie die Begründer der bürgerlichen Staaten festschrieben, ist zwar aufgehoben, und die elende Vermischung, von der Rousseau sprach, ist wieder eingetreten, aber dadurch wurde das Geschlechterverhältnis nicht aufgehoben. Die neue Situation entspricht der Transformation von Privatsphäre und Öffentlichkeit, wie sie sich notwendigerweise aus den veränderten Produktionsverhältnissen ergab und die die bürgerliche Emanzipation der Frau hervorbrachte. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts konnte der liberale Staat die Reproduktion der Ware Arbeitskraft immer weniger sichern und übernahm im Rahmen der Sozialpartnerschaft viele Funktionen, die vorher die Familie inne hatte oder bei proletarischen Familien die bürgerliche Wohlfahrt besorgte, wie z.B. die Sorge für Kranke, Arbeitslose, Alte, die teilweise Erziehung der Kinder, deren Schulbildung und bevölkerungspolitische Maßnahmen. Das Verhältnis von Privatem und Öffentlichem hat sich seitdem verschoben. Privat war nur noch die Kernfa- milie mit ihren weiterhin libidinös-ödipalen Beziehungsstrukturen, die für die Herstellung der Subjektstruktur nötig sind. Ansonsten war das Private öffentlich geworden: Die Frau war jetzt nicht mehr nur privat Mutter, sondern als Lehrerin und Sozialfürsorgerin öffentliche Mutter, in der Regel zusätzlich zu ihrer privaten Mutterschaft. Nicht mehr nur der Mann war zerrissen in Bourgeois und Citoyen, sondern auch die Frau war in öffentlich und privat zweigeteilt, und zwar auf frauenspezifische Weise. Auch die Arbeiterin war zweigeteilt gewesen, einmal als Arbeiterin und einmal als Hausfrau und Mutter, also anders als die bürgerliche Frau, die jetzt zwischen professioneller Mutterschaft und möglichst authentischer Liebe hin und her pendelte. Die bürgerlichen Frauen gewannen so sicherlich eine relative Unabhängigkeit von den Männern, aber die Kindererziehung war auch direkter dem Staat unterworfen. Die Familien waren jetzt größerer Kontrolle ausgesetzt, was einerseits die Kinder vor all zu großer Willkür schützte, andererseits auch zu Zwangsmaßnahmen führte, die dann während des Nationalsozialismus bis zur Euthanasie und Zwangssterilisationen führten. Von einer Aufhebung der Sphärentrennung konnte deshalb durch die Verstaatlichung nicht gesprochen werden. Privates und Öffentliches blieben in verwandelter Form erhalten und auch die damit einhergehenden Geschlechtskonnotationen. Immer noch werden überwiegend Frauen Grundschullehrerinnen und Sozialpädagoginnen. Die Hoffnungen, die noch Clara Zetkin in die gleichen Rechte und Chancen setzte, sind spätestens nach der Zerschlagung der Arbeiterbewegung vollkommen desolat geworden. Es hat sich als illusorisch erwiesen, dass sich die Frauen, sobald sie arbeiten gehen, zu revolutionären Subjekten entwickeln. Heutige Linke agieren in der Regel nicht in ihrem Betrieb, sondern verhalten sich dort angepasst, während ihre politische Tätigkeit in der Freizeit stattfindet. Zurzeit führt eher die Freistellung von Arbeit zu Aktivitäten als das Eingebundensein als Lehrerin, Webdesignerin oder Dozentin.

Zum aktuellen Stand des Geschlechterverhältnisses

Mit der neuen deutschen Frauenbewegung und dem damit einhergehenden weiteren Emanzipationsprozess hat sich das Verhältnis von privater und öffentlicher Sphäre noch mal verschoben. Ausdruck davon ist unter anderem das neue Scheidungsrecht von 2008, das die Emanzipation der Frau quasi voraussetzt, damit eine Zwangsemanzipation in Gang bringt und das ohnehin aufgeweichte Kleinfamilienmodell weiter untergräbt. Wenn der Mann die Frau nach einer Scheidung nur noch solange unterstützen muss, bis das jüngste Kind drei ist, hat eine Frau mit Kindern nicht mehr nur das Recht, sondern auch die Pflicht sich zusätzlich zu den Aufgaben der Kinderbetreuung um eine Erwerbstätigkeit zu kümmern. Da dies aber aufgrund der schlechten staatlichen Kinderversorgung nur mehr schlecht als recht geht, werden viele Mütter nach einer Scheidung bei HARTZ IV landen. Der Vater ist nun potentiell und vielfach auch real überflüs- sig geworden und bewegt sich damit nur noch im Bereich des Öffentlichen. Mutter und Staat teilen sich die Aufgaben, die früher der Vater innehatte. Übernimmt der Staat oftmals die finanzielle Versorgung, so muss die Mutter in der Erziehung sowohl den männlichen als auch den weiblichen Part spielen und sich sowohl als die Liebende, Fürsorgliche geben, als auch „Grenzen setzen“, wie man heute zu sagen pflegt. Gleichzeitig macht sie die Hausarbeit und muss die finanzielle Versorgung sichern, wenn sie nicht auf HARTZ IV- Niveau bleiben will. Die Vermittlung zwischen Staat und Gesellschaft in Form von Familie schwindet deshalb immer mehr und die Familie ist der direkten Kontrolle durch den Staat ausgesetzt. Zudem muss sich die Frau auch noch in sich selbst teilen und ist jetzt Mann und Frau, Vater und Mutter zugleich. Dies gilt tendenziell auch für Frauen, die weiterhin mit ihren Männern zusammen leben. Da die Ehe überhaupt nicht mehr als sicher gilt, die Männer sich nach der Scheidung kaum mehr um das Kind kümmern und keinen Unterhalt an die Frau zahlen müssen, muss die Frau in der Ehe schon soweit vorsorgen, dass sie ohne größere Probleme auch ohne den Mann leben könnte. Damit haben sich Öffentlich und Privat auch noch auf andere Weise verschränkt. Die Familie funktioniert immer mehr wie ein Unternehmen, indem es die Familienmanagerin gibt, die alles nach rationalen Kriterien organisiert. Diese Verschränkung von Privat und Öffentlich ist keine Aufhebung des gesellschaftlichen Widerspruchs, sondern nur eine Verschiebung in den Einzelnen hinein, vor allem in die Frau, die sowohl männliche wie auch weibliche Anteile in sich entwickeln muss. Somit konnte durch die bürgerliche Emanzipation der Frau das Verhältnis von Privatem und Öffentlichem und damit auch das Geschlechterverhältnis nicht aufgelöst werden, sondern es hat sich lediglich transformiert. Den aktuellen Ausdruck des Geschlechterverhältnisses repräsentiert die Alleinerziehende. Die Frauen haben die traurige Wahl zwischen hoffnungsloser Überforderung als (Teilzeit-)Arbeitskraft und Mutter mit oder ohne Mann oder sie verzichten auf die Familie und führen das Leben der Männer. Doch anders als in den 70er Jahre zeichnet sich keine Frauenbewegung ab, die kollektive Lösungen für das Problem sucht, sondern alle Lösungsversuche sind individuell oder es wird nach mehr Staat gefragt, der die Frauen mit Kinderkrippen, Ganztagsschulen oder mehr Kindergeld unterstützen soll. Für die Linke, die eine umfassende Emanzipation der Menschheit zum Ziel hat, bedeutet dies, weiterhin an der Abschaffung der kapitalistischen Produktionsweise zu arbeiten und gleichzeitig eine Bewegung zu entwickeln, die sowohl die Lebensumstände der Genossinnen miteinbezieht wie auch die Trennung zwischen Privat und Öffentlich sowie männlich und weiblich schon jetzt aufhebt.

  1. Meulenbelt, Anja: Die Scham ist vorbei. Eine persönliche Erzählung. München 1978. S. 149. 

  2. Rousseau, Jean-Jaques: Emile oder Über die Erziehung. Stuttgart 1963. S. 728. 

  3. Ebd. 730 

  4. Vgl. Ebd. 719-898 

  5. Vgl. Hegel, Georg Friedrich Wilhelm: Grundlinien der Philosophie des Rechts. Hamburg 1955. S. 149-165. 

  6. Marx, Karl: Zur Judenfrage. In: MEW Band I. Berlin 1958. S. 364. 

Andrea Trumann lebt in Berlin und ist Autorin des Buches „Feministische Theorie. Frauenbewegung und weibliche Subjektivierung im Spätkapitalismus“.

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