Redaktion outside the box

Informationen zum Schwangerschaftsabbruch

Solidarität mit Kristina Hänel - Gegen §218 und §219a

In Solidarität mit der Gießener Ärztin Kristina Hänel, die nach Paragraf 219a rechtskräftig verurteilt wurde, weil sie auf der Website ihrer gynäkologischen Praxis über Schwangerschaftsabbrüche informiert hatte, dokumentieren wir hier die Informationsblätter, die Hänels Praxis zur Aufklärung ihrer Patient:innen erstellt hatte und die sie nach §219a nicht veröffentlichen darf.

Da wir selbst keine Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, sind wir nach § 219a StGB für die Veröffentlichung dieser Informationen nicht zu belangen.

Informationen zum Schwangerschaftsabbruch_Deutsch

Informationen zum Schwangerschaftsabbruch_Englisch

Informationen zum Schwangerschaftsabbruch_Türkisch

Mehr Informationen zu Kristina Hänel und dem Kampf gegen die Abtreibungsparagrafen 218 und 219a findet ihr hier:

Weg mit §§ 218 und 219a - Für ein Recht auf Information und körperliche Selbstbestimmung für Schwangere!

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